Bestellerprinzip – Informationen für Mieter und Vermieter
Seit 01.06.2015 ist vom Gesetzgeber das sog. "Bestellerprinzip" eingeführt. Dies besagt, dass diejenige Person, die den Auftrag zur Vermietung einer Wohnimmobilie durch einen Makler erteilt oder den Makler bewusst mit Suche und Vermittlung einer geeigneten Immobilie beauftragt, den Makler bezahlt.

Das Gesetz gilt nur für die Vermietung von Wohnimmobilien – also nicht für die Vermietung von Gewerbeimmobilien oder für die Vermittlung von Kaufobjekten!
 
Was das Bestellerprinzip für Eigentümer bedeutet

Wenn Sie bei der Wohnungsvermietung einen Makler beauftragen, müssen Sie dessen Courtage selbst tragen.
Trotz der Neuregelung können sich die Dienste des Maklers auszahlen, weil er die Inserate sowie die Besichtigungen übernimmt und eventuell eine Vorauswahl der Mietinteressenten durchführt.
 
 
 
Was das Bestellerprinzip für Mieter bedeutet

Wenn Sie den Mietvertrag für eine neue Wohnung abschließen, die im Auftrag des Vermieters von einem Makler vermittelt wurde, muss der Vermieter die Maklercourtage zahlen.

Der Vermieter darf die Maklergebühr nicht an den Mieter weiterberechnen.
Wer explizit einen Makler mit der Suche nach einer Mietwohnung beauftragt, muss auch zukünftig den Makler selbst bezahlen.
 
Maklergebühr
 
 

Unser Angebot für Sie als Mieter

Um Ihnen auch künftig Mietobjekte anbieten zu können, bieten wir Ihnen als Mieter folgende Wahlmöglichkeiten:

Möglichkeit 1 - Sie erteilen keinen gesonderten Suchauftrag!

Abwicklung:

Alle Angebote, die wir bereits im Bestand führen, können Sie wie gewohnt auf unserer Homepage einsehen

Wenn Sie sich dafür näher interessieren, drucken Sie das Formular Selbstauskunft aus, füllen dieses aus und senden es uns per Post, Fax oder Mail zurück.
 

Bedenken Sie bitte, dass wir im Interesse der Vermieter nur Mieter vermitteln können die letztlich auch über eine einwandfreie Bonität verfügen!
Ihre Daten werden dabei nicht in unserer Kundendatenbank gespeichert!

Der zuständige Makler oder (je nach Vermieterauftrag) der Eigentümer direkt werden sich dann bei Ihnen melden und mit Ihnen einen Besichtigungstermin (innerhalb unserer Geschäftszeiten – Einzeltermine werden nicht garantiert) vereinbaren.

Bei Anmietung erstellen wir den Mietvertrag – Vermittlungskosten fallen keine an, da diese vom Vermieter übernommen werden.


 
 

Möglichkeit 2  – Sie erteilen einen Suchauftrag!

Mieter-Suchauftrag

(PDF-Formular Mieter-Suchauftrag)

Abwicklung:

Alle Angebote, die wir bereits im Bestand führen können Sie wie gewohnt auf unserer Homepage einsehen – diese sind wie bei Variante 1 für Sie provisionsfrei.

Zusätzlich suchen wir für Sie über verschiedene Kontaktquellen speziell eine auf Ihre Wünsche zugeschnittene Immobilie. Ihr Suchprofil samt Adressdaten wird dabei für max. 3 Monate in unserer Kundendatenbank gespeichert!

Als weiteren Pluspunkt erhalten Sie in jedem Fall einen individuellen Besichtigungstermin, der ggfs. auch außerhalb unserer eigentlichen Bürozeiten liegen kann.

Bei Anmietung erstellen wir den Mietvertrag – Vermittlungskosten fallen dann in einer Höhe von 2 Kaltmieten (inkl. Garagenmiete) zzgl. gesetzl. MwSt an.
 
Entscheiden Sie selbst, welche Art der Zusammenarbeit Sie bevorzugen!